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Körperschaften des öffentlichen Rechts

Der background writer §ervice® eignet sich auch zur juristischen Unterstützung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, wie z.B. Verwaltungseinheiten, gesetzlichen Krankenkassen etc., die nur über kleinere juristische Abteilungen verfügen. Auch
solche Körperschaften können sich von einem Anwalt / einer Anwältin juristische Schreiben mit dem Briefkopf der Behörde / Körperschaft erstellen lassen.

Recht: einfach!

in Mitarbeiter der Behörde / Körperschaft schilderte dem Anwalt / der Anwältin den Sachverhalt. Diese(r) prüft die Rechtslage und fertigt einen Entwurf. Nach Rücksprache mit der Behörde / Körperschaft wird dann die endgültige Version mit dem Briefkopf der Behörde oder der Körperschaft gefertigt, die dann von dem/der zuständigen Sachbearbeiter(in) oder Dezernent(in) der Behörde / Körperschaft
unterschrieben und an den Adressaten versandt wird. Der Anwalt / die Anwältin bleibt dabei, wie gehabt, im Hintergrund (background).

Recht: sachlich!

Die mit dem background writer §ervice gefertigten Schreiben sind sachlich und fall-orientiert, so dass für einen Außenstehenden ein Unterschied zu einem normalen behördlichen Schreiben nicht erkennbar ist.

Recht: praktisch!

Mit dem background writer §ervice® können kurzfristige Engpässe wegen Personalmangels oder wegen eines unerwarteten, hohen Arbeitsanfalles ausgeglichen werden, ohne dass hierfür andere Mitarbeiter eingearbeitet oder neue Mitarbeiter eingestellt werden müssen.

Recht: sicher!

Die Fertigung eines Entwurfes eines juristischen Schreibens für einen Auftraggeber /eine Auftraggeberin stellt eine schriftliche Beratung dar. Daran ändert sich nichts, wenn der Auftraggeber das Schreiben selbst unterschreibt und der Anwalt / die Anwältin im Hintergrund bleibt. Der Anwalt / die Anwältin haftet für den Inhalt des Schreibens, wenn es von dem Auftraggeber / der Auftraggeberin unverändert an den Adressaten versandt wird. Durch eine solche, externe Beratung entsteht der Behörde / der Körperschaft somit haftungsrechtlich kein Nachteil. Im Gegenteil kann die Behörde / die Körperschaft von dem Fachwissen des Anwaltes / der Anwältin profitieren.

Sie sind nun an dem background writer §ervice® interessiert, dann wenden Sie sich an einen Anwalt / eine Anwältin, der/die den Service ebenfalls anbietet und der/die in der Liste der teilnehmenden Anwälte / Anwältinnen aufgeführt ist oder Sie wenden sich an mich:

Rechtsanwalt Arnd Mack
Nutzhorner Straße 32
(im Nutzhorn Center)
27753 Delmenhorst

Tel.:  04221 / 29 89 233
Fax: 04221 / 29 89 234
E-Mail: arnd-mack@ewe.net

background writer §ervice® … wie eine eigene Rechtsabteiteilung.

Mit dem background writer §ervice® näher am Kunden.