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Rechtsschutzversicherer

Der background writer §ervice® ist dazu bestimmt und geeignet, das Marktverhalten Rechtssuchender nachhaltig zu verändern. Er eignet sich sowohl als Kostensenkungsprogramm als auch als Marketinginstrument. Er ist ein Bindeglied zwischen einer Wahrnehmung rechtlicher Interessen ohne anwaltliche Hilfe und dem klassischen anwaltlichen Schreiben mit Kanzleibriefkopf. Der §ervice schließt damit eine Marktlücke.

Recht: einfach!

Ihr VN schildert dem Anwalt das rechtliche Problem. Nach Prüfung der Sach– und Rechtslage wird der Entwurf eines Schreibens an die Gegenseite gefertigt. Nach Rücksprache mit Ihrem VN wird die endgültige Version mit dessen Briefkopf gefertigt, die dann von dem VN selbst unterschrieben und an den Adressaten versandt wird. Der Anwalt bleibt dabei somit im Hintergrund. Es handelt sich hierbei um eine qualifizierte, schriftliche Beratung.

Recht: sicher!

Der background writer §ervice® ist sicherer als eine mündliche oder eine einfache schriftliche Beratung, weil bei einem solchen Rat nicht sicher ist, ob der VN ihn, z.B. weil er ihn nicht richtig verstanden hat, auch tatsächlich befolgt. Bei einem von einem Anwalt vorgeschriebenen Text, den der VN nur noch zu unterschreiben und an den Adressaten abzusenden braucht, wird das „Nichtbefolgungsrisiko„ erheblich gesenkt.
Unabhängig davon ermöglicht der background writer §ervice® es dem Anwalt, eher in einen Fall einzusteigen und damit etwaige Fehler Ihres VN, die in einer frühen Phase einer rechtlichen Auseinandersetzung gemacht werden können, zu vermeiden. Damit kann einerseits das Prozessrisiko gesenkt und andererseits die Erfolgsaussicht für einen Prozess erhöht werden.

Recht: freundlich!

Durch ein in einem sachlichen Ton gehaltenes Schreiben ohne einen anwaltlichen Briefkopf kann Ihr VN bei einem rechtlichen Problem für eine Klarstellung sorgen und trotzdem gleichzeitig die persönliche Ebene zu dem Adressaten des Schreibens wahren. Der background writer §ervice® kann somit deeskalierend wirken.

Recht: überzeugend!

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ( vgl. BGH, Geschäfts – Nr. IX ZR 155/11, Urteil vom 13.06.2013, Seite 6 ) sind wir Anwälte / Anwältinnen dazu verpflichtet, den sichersten und gefahrlosesten Weg zu wählen, um den für die Mandantschaft erstrebten Erfolg zu erreichen. Da Ihre Kunden mit dem background writer §ervice® sicherer beraten werden, so sollten Sie sowohl Ihre Kunden als auch Ihre Vertragsanwälte davon überzeugen können, den §ervice zu nutzen.

Recht: sparsam!

Im Vergleich zu einem anwaltlichen Schreiben mit Kanzleibriefkopf fällt bei dem background writer §ervice® statt einer 1,3 Geschäftsgebühr zunächst nur die deutlich niedrigere 0,5 Beratungsgebühr an. Die Beratungsgebühr ist auf die Geschäftsgebühr vollständig anrechenbar, so dass bei einer Fortsetzung des Rechtsstreits, der ein formelles anwaltliches Schreiben erforderlich macht, außer der Geschäftsgebühr keine zusätzlichen vorgerichtlichen Gebühren anfallen. Außerdem können durch den background writer §ervice sowohl die Aussichten auf eine außergerichtliche Streitbeilegung verbessert als auch die Erfolgsaussicht Ihres VN in einem Rechtsstreit und damit die Chance auf eine Kostenerstattung durch den Gegner erhöht werden.

 

Recht: exklusiv!

Sie können diesen freundlichen und kostensparenden Service auch als Marketinginstrument nutzen. Nach meiner derzeitigen Kenntnis wirbt bislang kein Rechtsschutzversicherer mit einem solchen Service, so dass Sie sich damit von der Konkurrenz abheben könnten.

Recht: nachhaltig!

Mit dem background writer §ervice® schaffen Sie nicht nur eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre VN sondern Sie fördern damit zugleich ein Mittel zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Sie können damit Ihre Kunden vor belastenden gerichtlichen Auseinandersetzungen bewahren und festigen damit zugleich die Basis zu Ihren Versicherungsnehmern. Ich wende diesen Service selbst seit einigen Jahren an. Von meinen Mandanten habe ich hierfür bislang durchweg ein positives Feedback erhalten.

 

Recht: vielfältig!

Der background writer §ervice® lässt sich, wie Sie meiner Homepage entnehmen können, vielfältig einsetzen. Er ist sowohl für Verbraucher als auch für kleine und mittlere Betriebe sowie für Körperschaften öffentlichen Rechts gedacht. Damit ließe sich die Kundenbasis Ihrer Gesellschaft erweitern.

Recht: international!

Der background writer §ervice® ist eine seit 2023 bzw. seit 2024 in 2 verschiedenen Versionen bei der europäischen Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante auf mich eingetragene Marke, die Sie damit sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland für Ihre Gesellschaft nutzen können.

Recht: interessant!

Durch die beschriebenen Vorteile und die verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten ist Ihr Interesse an dem background writer §ervice® geweckt und Sie möchten ihn für Ihre Kunden und / oder für die mit Ihnen verbundenen Anwälte / Anwältinnen  nutzen, so wenden Sie sich gerne an mich:

Rechtsanwalt Arnd Mack
Nutzhorner Straße 32
(im Nutzhorn Center)
27753 Delmenhorst

Tel.:  04221 / 29 89 233
Fax: 04221 / 29 89 234
E-Mail: arnd-mack@ewe.net

Mit dem background writer §ervice® näher am Kunden.

Mit dem background writer §ervice® näher am Kunden.